7% für digitale Produkte kommt nun doch (allzu?) bald

Da waren wir zu pessimistisch. "Verlage sollten sich keine Hoffnung machen, dass die für sie günstige Neuregelung bereits zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft tritt", haben wir in pvd #9/2019 geschrieben. Aber der Bundestag hat das umfangreiche Steuergesetz jetzt doch verabschiedet, von dem nur ein kleiner Teil für Presseverlage mit digitalen Angeboten große Bedeutung hat. Demnach wird zukünftig auch auf digitale Presseangebote inklusive nur digital möglicher Formate wie der Verkauf einzelner Artikel, Datenbanken und Flatrates der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% statt 19% angewendet. nun doch wahrscheinlich: sehr bald nur noch 7% MWSt. auf digitale Presse Am 29.11. erfolgte die notwendige Zustimmung des Bundestages. Nun muss das Gesetz nur noch von Finanzminister und Kanzlerin unterschrieben werden, vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Danach gilt die Regelung dann ab sofort. Das dürfte sogar noch vor dem 1. Januar sein. ACHTUNG: das gilt dann ab sofort => Herausforderung für die Abrechnungssysteme der Verlage Leitfaden von BDZV, VDZ und BV Abo zum Umgang mit diesem Thema Nun zeichnen sich schon die nächsten Bauchschmerzen der Verlage ab. In vielen Häusern dürfte die

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