7% statt 19% Mehrwert­steuer auf digitale Presse

Die deutsche Bundesregierung hat einen umfangreichen Gesetzesentwurf verabschiedet (u.a. zu Elektromobilität und Grundsteuerregelungen), der auch die in Verlagskreisen lange ersehnte Angleichung der Mehrwertsteuerregeln für digitale Bücher und Presse an deren gedruckte Versionen bringen soll. Verlegverbände: nicht umfassend genug! Regierung: EU-rechtliches Maximum! Gar nicht glücklich sind die Verleger mit der Beschränkung der Steueranpassung auf digitale Publikationen, für die es eine "entsprechende gegenständliche Erscheinungsform gibt". Denn das schließt digitale Produkte von der ermäßigten Mehrwertsteuer aus, die sich durch Funktionalitäten auszeichnen, die deutlich über das auf Papier Mögliche hinausgehen. Nicht ermäßigt wird die Steuer nämlich zum Beispiel für "Datenbanken mit Sammlungen einer Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften", heißt es im Gesetzesentwurf explizit. Laut Bundesregierung wäre das nicht EU-rechtskonform. Es würde bereits der "unionsrechtlich maximal zulässige Rahmen ausgeschöpft", reklamiert der Gesetzesentwurf für sich. Die Verlegerverbände teilen diese enge Sicht auf das rechtlich Mögliche nicht. Sie appellieren an den Bundestag, in die Neuregelung "alle relevanten Vertriebswege" einzubeziehen. Land Brandenburg will erreichen, dass die Verlegerwünsche besser berücksichtigt werden Laut Süddeutscher Zeitung werde die Regierung des Bundeslandes Brandenburg via Bundesrat einen Änderungsantrag in das Gesetzgebungsverfahren

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