AAM nennt Melderegularien für Apple News+ Angebote

AAM-Melderegeln für Flatratestücke 'US-IVW' sagt, wie Apple News Plus-Absätze gemeldet werden Das nordamerikanische Pendant zu IVW, ÖAK und WEMF, die AAM, hat sich frühzeitig mit Apple zusammengesetzt, um zu klären, wie und unter welchen Bedingungen über Apples neue Presseflatrate Apple News Plus vertriebene Digitalmagazine als verkaufte Auflage gemeldet werden können. Den Verlagen gibt die AAM nun folgende Klarstellungen: als digitale Ausgaben, wenn: alle Inhalte enthalten, ggf aber für digitale Darstellung optimiert alle Werbung hat die Möglichkeit, auch digital zu erscheinen Um digitale Ausgaben als 'Replica' melden zu können, also als digitale Ausgaben der jeweiligen Printzeitschrift, müssen Meldekategorie 'digitale Multititelprogramme' Ausgaben, die diese Kriterien erfüllen und die im Rahmen von Apples Flatrate gelesen werden, dürfen als Teil der gesamten verkauften Auflage gemeldet werden. Als Detailkategorie zählen sie zu den "digitalen Multititelprogrammen", eine Kategorie, die die AAM schon vor einigen Jahren für den Apple News Plus-Vorläufer Texture geschaffen hat. Für diese Kategorie veröffentlicht die AAM auch weitere Detailzahlen zu AAM-Detailstatistiken: N Downloads ØDownloads/Ausgabe UU je Ausgabe N Öffnungen/Ausgabe wie häufig haben Nutzer eine bestimmte Ausgabe angeklickt bzw. heruntergeladen die durchschnittliche Anzahl der

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