Blick zurück in die Zukunft: Datenschützer bewerten PUR-Abo-Modell kritisch
pvd Nachhaltigkeits-Check vor 1 Jahr: Österreichs Datenschutzbehörde gibt Beschwerde gegen PUR in Teilen recht Pur-Abos als Alternative zu Werbe- und Datennutzungseinverständnissen verbreiten sich rasant. Das gilt aber auch für die Behörden und Organisationen, die sie in Frage stellen. Verlage und Digitalriesen sitzen dabei im gleichen Boot. Vor einem Jahr mussten wir berichten, dass die österreichische Datenschutzbehörde in Teilen einer Beschwerde der vom Aktivisten Max Schrems gegründeten Datenschutzinitiative noyb stattgegeben hatte. Noyb hatte 2021 solche Beschwerden gegen sieben PUR-Anbieter bei fünf nationalen Datenschutzbehörden eingereicht. Die Entscheidung der österreichischen Behörde im vergangenen Jahr betraf den Erfinder des PUR-Modells, die österreichische Tageszeitung Der Standard. Pur-Abo sei zwar "generell" OK Weil die Behörde der Beschwerde nur in Teilen stattgeben hatte, konnten sich beide Seiten ein bisschen als Gewinner fühlen. Der Standard hob in seiner Bewertung des Urteils heraus, dass die Behörde das "Pur-Abo generell als DSGVO-konform und somit als rechtsgültig" bewertet hatte. aber es müsse "granularer" [=mehr Zustimmungsklicks] gestaltet werden Allerdings kam diese grundsätzliche Zustimmung mit einer sehr entscheidenden Einschränkung daher. Die Behörde bemängelte, dass mit der Alternative 'Zustimmung oder PUR-Abo abschließen' nur ein