c/o Andreas Mundt, Bundeskartellamt

über die G13 Lieber Herr Mundt, Im Pressevertrieb ist der Wettbewerb weitgehend ausgeschaltet womöglich ist es Ihnen persönlich gar nicht bewusst, aber Ihre zuständigen ReferatsleiterInnen kennen das Thema: In der von Ihnen de-kartellisierten deutschen Wirtschaftslandschaft gibt es ein kleines gallisches Dorf, in dem Wettbewerbsmechanismen weitgehend ausgesetzt sind. Dieses gallische Dorf ist das Pressevertriebssystem und hier gibt es Flächenmonopole, Preisbindung und Sondererlaubnisse für marktbeherrschende Unternehmen, ihre Interessen im Rahmen von Verhandlungsallianzen zu bündeln und diese gegenüber in der Wertschöpfungskette nachgelagerten Unternehmen gemeinsam zu vertreten. Ich will sie mit den Details dieser Mini-Branche nicht langweilen. Sie werden Ihre wertvolle Zeit für Großindustrien wie Einzelhandel oder Telekommunikation verwenden wollen. Kartellamt: Großverlage dürfen nicht nur zum eigenen Nutzen koalieren Großverlage (G7) jetzt zusammen mit 6 kleineren Verlagen (=G13) Aber in einer Sache möchte ich Sie um Hilfestellung bitten. Ihre Behörde hat vor etwa zwei Jahren deutlich gemacht, dass ein von 7 Großverlagen im eigenen Interesse gestaltetes Vertragswerk nicht mit dem Kartellrecht vereinbar war, weil es nicht die Interessen der ganzen Pressebranche hinreichend berücksichtigte. Um so einer Situation zu entgehen, haben die sieben Verlage von

Schlagworte

Pressehandel

Themengebiete

Meinungen