Die Kündigungsbuttons sind da! (Wo? Wie?)

Seit 1. Juli gilt für (fast) alle Aboanbieter in Deutschland die Pflicht, wenn sie Abos über ihre Websites verkaufen, dann auf diesen Websites auch eine Kündigungsmöglichkeit anzubieten. Das folgt aus einer Ergänzung des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches, die im Rahmen des Faire-Verbraucherverträge-Gesetzes beschlossen worden ist (vgl. pv digest #7/2021 und #1/2022). Im § 312k BGB, 'Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr', heißt es dort: "Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass der Verbraucher auf der Webseite eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eines auf der Webseite abschließbaren Vertrags … über eine Kündigungsschaltfläche abgeben kann. Die Kündigungsschaltfläche muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern 'Verträge hier kündigen' oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein." . Wenn der Verbraucher [pvd: der Nutzer, der kündigungswillige Abonnent] auf diese Kündigungsschaltfläche klickt, dann muss er zu einer "Bestätigungsseite" kommen, wo er die für eine Kündigung erforderlichen Angaben machen kann. Wenn er diese Angaben gemacht hat, dann sollte er wieder auf eine "Schaltfläche" stoßen, "über deren Betätigung der Verbraucher die Kündigungserklärung abgeben kann und die gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern 'jetzt kündigen'

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Abomarketing

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Analysen und Daten