Eine kurze Geschichte der Presseförderung in Deutschland

Im Unterschied zu fast allen demokratisch zivilisierten Nationen fördert der deutsche Staat Presse nicht aktiv. Zwar räumt er der Presse zahlreiche Privilegien ein (im Grundgesetz, im Wettbewerbsrecht, im Datenschutzrecht). Außerdem gesteht er Presseprodukten (wie praktisch alle demokratisch zivilisierten Staaten) einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu. Aber direkte Zahlungen des Staates an Presseverlage gibt es in Deutschland keine. Solange Verlage prächtig verdient haben, konnten sie sich mit dieser Situation bestens arrangieren. Kein Geld vom Staat zu erhalten, lässt sich als Ausweis von Unabhängigkeit wunderbar inszenieren. Dann (2015) kam das Mindestlohngesetz. Das frühmorgendliche Zustellen von Zeitungen musste nun so vergütet werden, dass es – auf einen Vollzeitarbeitstag hochgerechnet – ein regulärer Broterwerbsjob sein könnte. Auch hier hat der Staat den Presseverlagen anfangs Extrawürste gebraten. Nach deren Auslaufen sollen sich die Mehrkosten allein für die Zeitungsverlage auf mehrere hundert Millionen Euro belaufen, wie deren Interessenverband lautstark aber durchaus glaubwürdig beklagt. Wenn der Staat den Verlagen die Zustell-Mehrkosten ersetzte, dann wäre das eine redaktionsferne Form der Bezuschussung ("eine von Verlagen und Redaktionen vollständig getrennte Zustellungs-Infrastrukturfördern" in den Worten von BDZV-Präsident Mathias Döpfner). Die würde man wohl

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