Inhaltemarketing kennzeichnungspflichtig (‘Werbung’)?

SM-Links als Werbung kennzeichnen? Fachanwalt: Tweets, die hinter die eigene Paywall verlinken, sind Werbung und müssen als Werbung gekennzeichnet werden Unter der URL internet-law.de bloggt der Rechtsanwalt Thomas Stadler, der sich selbst als "Fachanwalt für IT- Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz" vorstellt, über Rechtsthemen der Digitalwirtschaft. In einem aktuellen Post vertritt er eine These mit hoher Relevanz für Paid Content-Angebote hinter einer Web-Paywall. Tweets [pvd: und wohl auch andere Social Media-Verlinkungen], die auf Texte hinter einer Paywall verweisen, seien als Werbung zu betrachten, wenn Sie von dem Journalisten stammen, der den verlinkten Beitrag verfasst hat [pvd: oder auch von anderen verantwortlichen Mitarbeitern des betreffenden Verlages?!]. Darum seien sie auch als Werbung zu kennzeichnen. Für Stadler ist es kaum zu negieren, dass eine derartige Verlinkung als Werbung begriffen werden muss. Werbung sei laut Rechtsprechung und Gesetz alles, was geeignet ist, "den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen". "Im Offline-Bereich" umfasse das "bereits das Betreten eines Ladenlokals (...) Vor diesem Hintergrund ist auch die Weiterleitung des Nutzers auf eine Paywall, wo unmittelbar der Abschluss eines Abos angeboten wird, um den

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