IVW: Paid Content darf nun von Dritten bezahlt werden

IVW Paid Content IVW mit neuer Regel für Paid Content: auch Lizenz-, B2B- oder Kooperationsabos zählen Passend zur Veröffentlichung des INMA-Papers zu Mehrfachabos (vgl. S.25), eventuell aber auch passend zum Thema 'Kooperationsabos' (vgl. S.12) sind die IVW-Regeln für die Meldung von Paid Content-Angeboten erweitert worden. Nun können dort 'digitale Nutzungsrechte', also Abos und auch Einzelverkäufe für den Zugang zu Inhalten hinter Paywalls, gemeldet werden, bei denen nicht der Nutzer, sondern ein Unternehmen für eine größere Anzahl von Nutzern die Rechnung begleicht. Die muss nach wie vor nicht sehr hoch ausfallen. Auch für diese Abos gilt nur die Minimalanforderung, nach der ein solches Nutzungsrecht je Endkunde 'mindestens' 1 Cent pro Tag kosten muss.

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