Kartellamt legt sich in Sachen Handelsspannen nicht fest

Im Mai 2018 adressierte der Interessenverein der kleinen und mittelständischen Verlage AMV ein Schreiben an das Kartellamt. Der AMV sah (und sieht) seine Titel durch die Handelsspannenregelung benachteiligt, die Anfang 2018 in allerletzter Minute zwischen einer Koalition großer Verlage (G7) und dem Bundesverband Pressegroßhandel vereinbart worden war. Diese Vereinbarung beinhaltet eine massive finanzielle Entlastung der Verlagsseite und eine teilweise Kompensation der Grossoseite durch verteuerte Vertriebskonditionen für umsatzschwache Titel. Hier beklagt sich der AMV, dass die Malusregelung für umsatzschwache Titel gezielt so gestaltet worden sei, dass die Großverlage unter dem Strich davon profitierten. Er beklagt, dass er in das Zustandekommen der Regelung nicht eingebunden worden sei, und dass er dennoch keine Wahl gehabt habe und die Neuregelung auch für seine Titel akzeptieren musste, wenn er diese ab März 2018 noch in den Handel bringen wollte. G7 haben sich nie ernsthaft um Akzeptanz bemüht Im Unterschied zum AMV, der seine Position jederzeit detailliert und pointiert zum Ausdruck gebracht hat, haben die G7 die Regelung stets nur mit Allgemeinplätzen begründet. Man habe mit der Vereinbarung das deutsche Pressevertriebssystem modernisieren und zukunftssicher gestalten wollen.

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Pressehandel

Themengebiete

Branchennews & -recht