Kartellstrafe für 8 Lesezirkler “im üblichen Rahmen”

Lesezirkel 3,15Mio€ Kartellstrafe gegen 8 Unternehmen Das Bundeskartellamt hat acht Lesezirkelunternehmen Strafzahlungen in Höhe von 3,15Mio€ aufgebrummt. Dabei handelt es sich um die Unternehmen: Daheim Liefer-Service, Hettling´s (sic!) LeseZirkel, Lesezirkel Brabandt, Lesezirkel Detlef Krumbeck, Lesezirkel Die Hanse, Lesezirkel Die Medien-Palette, Lesezirkel Dörsch, Lesezirkel Media-Collection. Absprachen zwischen LKD und je einem anderen Lesezirkler Ziel: sich nicht gegenseitig öffentliche Auslagen abwerben Diese Unternehmen sollen sich darauf vereinbart haben, untereinander keine Kunden mit öffentlicher Auslage (Frisörsalons, Arztpraxen usw.) abzuwerben. Im Falle einer 'versehentlichen' Abwerbung verpflichteten sich die Vertragspartner jeweils darauf, zur Kompensation einen anderen Kunden 'zurückzugeben'. Nach den Feststellungen des Amtes handelte es sich jeweils um bilaterale Absprachen zwischen Daheim Lieferservice, das deutschlandweit tätig ist, und den übrigen, nur regional tätigen Unternehmen. Diese "Kartelle" (Kartellamt) bestanden in jeweils leicht abweichenden Zeiträumen im Gesamtzeitraum zwischen 2007 und 2016. Im Verfahren haben der hauptbetroffene Lesezirkel Daheim und die Medien-Palette mit der Behörde kooperiert. Beide profitieren darum von einem Rabatt auf die eigentlich fällige Strafzahlung. 3,15Mio€ gegen 8 von über 100 Unternehmen mit 160Mio€ Vertriebsumsatz?! Kartellamt: d.i. üblicher Rahmen 3,15Mio€ für acht zwar sehr große Vertreter

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Pressehandel

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