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PUR-Abos Spätsommer 2021: noyb reicht Beschwerden über 7 PUR-Abo-Anbieter ein In pv digest #9/2021 haben wir über die Attacke der österreichischen Datenschutzinitiative noyb auf das PUR-Modell berichtet, bei dem Websites ihre Nutzer vor die Wahl stellen, entweder ein Datenverarbeitungs- und Werbeeinverständnis zu erteilen oder aber ein Bezahlabo für die tracking- und werbefreie Nutzung der Website abzuschließen. noyb hatte damals Beschwerden gegen sieben PUR-Anbieter bei fünf nationalen Datenschutzbehörden eingereicht. Aus Sicht der Datenschutzaktivisten erfüllt eine Alternative 'Zustimmen oder Bezahlen' nicht die gesetzliche Vorgabe, dass ein Datenverarbeitungseinverständnis freiwillig erteilt werden muss. Die eingeholten 'Einverständnisse' seien darüber hinaus zu weitgehend und zu pauschal. Schließlich seien PUR-Abos unverhältnismäßig teuer. österreichische DaSchu-Behörde sagte nun: Nun hat als erste nationale Behörde die österreichische Datenschutzbehörde zur Beschwerde über den PUR-Abo Erfinder, die Tageszeitung Der Standard, entschieden. "Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben", heißt es gleich Anfang des Bescheids. PUR-Abos im Prinzip OK aber sie müssen viel 'granularer' werden Die Behörde folgt zwar nicht der grundsätzlichen Argumentation, dass eine Alternative 'maximaler Datenschutz nur gegen Bezahlung' ein Verstoß gegen die Rechtslage ist. Aber sie bemängelt, dass nur ein einziges Einverständnis

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