Korrektur zu #3/2023 – Handelsspannen EVT-Regelung

Korrektur zu pvd 3/23 EVT-Regelung bei den Handelsspannen gilt nur für selten (<14tgl.) erscheinende Titel In der Vorausgabe haben wir über die Vereinbarung von G13-Verlagen und Grossoverband berichtet. Dabei ist uns ein Fehler unterlaufen. Die Festlegung bestimmter Wochentage für die Erscheinungstermine je Objektgruppe gilt nicht für alle Zeitschriften. Mindestens 14-täglich erscheinende Zeitschriften können den Wochentag ihres Erstverkaufs weiterhin frei wählen. Nur Zeitschriften, die seltener als 14-täglich erscheinen, müssen eine größere Handelsspanne akzeptieren, wenn sie aus dem verabredeten Raster aussteigen wollen. Unsere 'besonderen Grüße' an den Kicker, der bekanntlich montags und donnerstags, also deutlich häufiger als 14-täglich erscheint, waren damit deplatziert. Der Kicker muss keine höhere Handelsspanne bezahlen, obwohl er nicht, wie für das Segment der Sportzeitschriften vorgesehen – dienstags erscheint. Wir bitten uns den Fehler nachzusehen, der vor allem der kurzen Frist zwischen dem Abschluss der Verhandlungen und der Finalisierung der letzten Ausgabe geschuldet ist. Vielen Dank für den Hinweis, der aus dem Leserkreis kam.

Schlagworte

Pressehandel

Themengebiete

Handel und Absatzwege