Kündigungsbuttons: in Frankreich max. 3 Klicks erlaubt

Kündigungsbuttons Seit einem guten Jahr müssen Unternehmen in Deutschland einen Selfservice-Kündigungsprozess anbieten, wenn sie den Kauf von Abonnements über ihre Websites ermöglichen. Der deutsche Gesetzgeber hat sich einige Mühe gegeben, die Gestaltung der 'Kündigungsbuttons' vorzuschreiben. Aber wie der Prozess dahinter aussieht, ist weitgehend den Unternehmen überlassen – darin sehen wir eine Chance für Versuche, die kündigungswilligen Abonnenten noch von ihrem Vorhaben abzubringen (vgl. pv digest #9/2022). In Frankreich gilt jetzt: Kündigung muss mit maximal 3 Klicks möglich sein Der französische Gesetzgeber war hier aufmerksamer. Seit 1. Juni dürfen es nicht mehr als drei Klicks sein, die in Frankreich vom Kündigungsbutton zur bestätigten Kündigung führen.

Schlagworte

Kundenbindung

Themengebiete

Branchennews & -recht