DSGVO: aus geschützten wurden ‘einverstandene’ Konsumenten

Vergleichen Sie einmal die Anzahl der erhaltenen E-Mails vor 12 Monaten mit Ihrem heutigen Digitalpostaufkommen. Wenn Sie dabei feststellen, dass Sie in diesem Mai viel weniger elektronische Post erhalten, als im Vorjahr, dann müssen Sie nicht befürchten, plötzlich digitalsozial vereinsamt zu sein. Wahrscheinlicher ist, dass der Unterschied in der E-Mail-Flut begründet ist, die das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai letzten Jahres verursacht hat. Mittlerweile besteht weitgehender Konsens, dass die damals myriadenfach versendeten Datenschutzinformationen und Appelle um 'neuerliche' Zustimmung sinnlos waren. Die E-Mail-Flut war dennoch ein repräsentativer Vorbote der öffentlich kaum noch und noch seltener kritisch diskutierten Wirkungen der DSGVO. Denn die Mails machten augenfällig, was die erste Wirkung der DSGVO war: das Abladen von Lasten&Verpflichtungen in Form von 'Informationen' und Einverständniserklärungen auf den Schultern der Konsumenten. Der wichtigste Tipp, den Datenschutzexperten ihren B2B-Kunden geben, lautet: erst einmal die Punkte der DSGVO erfüllen, die nach außen sichtbar sind. Dieses Prinzip läuft bei der Erstellung von Datenschutzregeln darauf hinaus, sich möglichst umfassende Nutzungsoptionen einräumen zu lassen, damit in einem eventuellen Rechtsstreit später keine Datennutzung auftaucht, der der Betroffene zuvor nicht zugestimmt hat.

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