Presse ohne EUDR-Pflichten

EUDR-Ausnahme für Presse Die Entwaldungsverordnung wird für Presse und Buch nicht gelten Nach einem (weiteren) Jahr, in dem sich Printverlage auf ein Inkrafttreten der Entwaldungsverordnung zum 30.12. vorbereiten mussten (vgl. unseren Bericht in pvd #4/2025), scheinen ihre Branchenverbände einen umfassenden Erfolg verbuchen zu können. Denn Ende November folgte das EU-Parlament der EU-Kommission und sprach sich mehrheitlich dafür aus, fertige Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften und Bücher vom Anwendungsbereich der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) auszunehmen. aller Voraussicht nach Vor einem endgültigen Aufatmen steht allerdings noch die Bestätigung dieser Ausnahmeregelung im sogenannten Trilogverfahren. Das ist die finale Abstimmung zwischen den zentralen EU-Gremien Parlament, Kommission (= die EU-'Regierung') und Rat (die Regierungschefs der Mitgliedsländer). Die muss noch in den kommenden Tagen erfolgen, um rechtzeitig im Amtsblatt der EU veröffentlicht zu werden. Zum Redaktionsschluss war das noch nicht erfolgt. ggf. Angebot 'pvd im Austausch' [Dass das Thema sich komplett erledigt war nicht abzusehen. Wir hatten für pv digest-Abonnenten darum eine Neuauflage unseres Formats 'pvd im Austausch' organisiert, für die voraussichtlich kein Bedarf mehr sein wird. Aufgrund der letzten Unsicherheit beim Thema bieten wir sie unten dennoch an.]

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Pressehandel

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Branchennews & -recht