Steuerrecht für Rätselfreunde: 19% auf Kästchen mit Zahlen, 7% auf Kästchen mit Buchstaben
Umsatzsteuer auf Sudoku-Hefte Steuerbehörden in ganz Deutschland fordern 19% USt. für Sudokus bisher betroffen: Verlage und Grossisten Für deutlich weniger Verlage von Bedeutung aber noch einmal überraschender ist eine andere Wendung der Steuereintreiber. Die fordern jetzt nämlich, auf die Verkaufspreise von Sudoku-Zeitschriften den regulären Mehrwertsteuersatz anzuwenden und konfrontieren Verlage mit entsprechenden Nachzahlungsforderungen für vergangene Jahre. In dieser Sache sind Finanzbehörden in verschiedenen Ländern gegenüber mehreren Verlagen und sogar einigen Grossobetrieben aktiv geworden. Das erweckt den Eindruck, dass es sogar das Bundeszentralamt für Steuern sein könnte, dem die geänderte steuerliche Behandlung von Sudoku-Magazinen am Herzen liegt. 19% für Sudokus, 7% für Kreuzworträtsel?!? Wohlgemerkt: es geht hier nur um Sudoku-Zeitschriften. Für andere Rätselmagazine akzeptieren die Steuerprüfe die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes. Ihrer Argumentation nach liegt der Unterschied zwischen diesen beiden oft nebeneinander zu gleichen Preisen und in einander ähnelnder Aufmachung präsentierten Produkten darin, dass z.B. Kreuzworträtselmagazine textbasierte Angebote sind, was auf Sudoku-Magazine nicht zuträfe. Das soll steuerrechtlich den entscheidenden Unterschied ausmachen. MVFP: europarechtlich nicht haltbar, inhaltlich nicht nachvollziehbar Der Zeitschriftenverlegerveband MVFP protestiert dagegen mit einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium. Er bezeichnet diese