Wie die ermäßigte Mehr­wert­steuer für digitale Presse in Österreich geregelt werden soll(te?!)

Mehrwertsteuer für digitale Presse Österreichs mittlerweile entlassene Regierung wollte Regelung zum 1.1.2020 Die mittlerweile abgetretene österreichische Regierung wollte digitale Presse (und Bücher) ab 1.1.2020 zum ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10% besteuern. Der Gesetzesentwurf hat das Begutachtungsverfahren bereits verlassen und muss noch den Nationalrat, den Bundesrat und die Beurkundung durch den Bundespräsidenten durchlaufen. Angesichts der aktuellen Regierungskrise ist es aber nun wieder offen, ob der neue Steuersatz zum 1.1.2020 tatsächlich in Kraft treten wird. Zumal die Neuregelung Bestandteil eines umfassenden Steuerreform-Paketes ist. die Konstruktion der Regelung ist sehr komplex Nimmt man die Konstruktion des Gesetzesentwurfs unter die Lupe, dann bekommt man einen guten Eindruck, wie komplex für Politiker und Juristen die so simple Forderung ist, gedruckte und digitale Zeitungen gleich zu besteuern. 10% für elektronische Druckwerke, die nicht v.a. Video oder Musik bieten Im Gesetzestext heißt es: "Die Steuer ermäßigt sich auf 10% für: (…) elektronische Druckwerke im Sinne der Anlage 1 Z 33 sowie Teile davon, die nicht vollständig oder im Wesentlichen aus Video- oder Musikinhalten bestehen bzw. Werbezwecken dienen…" Bilder und Werbung dürfen sein In der genannten Anlage 1 Z

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