Wie versteuert man PUR-Abos sauber?

Kein anderes Abomodell ist bisher so schnell so omnipräsent geworden wie das PUR-Abo. Nicht nur auf Verlagswebsites, sondern auch auf immer mehr anderen Digitalpräsenzen im Internet begegnet der Nutzer der Alternative, entweder sein Einverständnis in Datennutzung und Tracking zu erteilen und mit Werbung konfrontiert zu werden oder aber einen meist geringen monatlichen Betrag für Werbe- und Trackingfreiheit zu bezahlen. In fast allen Fällen verfolgen die Anbieter hier weniger das Ziel, mit dem Aboangebot Umsatz zu erwirtschaften, als vielmehr, ein rechtsgültiges Einverständnis für das Ausspielen von Werbung und das Nutzen der Daten zu erhalten. Weit über 95% der Nutzer entscheiden sich nämlich dazu, das Einverständnis zu erteilen, statt zu bezahlen – so gering der Abopreis auch sei. Aber auch für Kleinstmengen und -beträge erwartet das Finanzamt seinen Anteil. Auch Kleinstmengen und -beträge müssen ordentlich versteuert werden. Nur: was ist der richtige Steuersatz für ein PUR-Abo? Für digitalen Journalismus ist seit einigen Jahren auch auf EU-Ebene geklärt, dass der genauso vom ermäßigten Steuersatz profitiert wie gedruckte Pressemedien. Aber gilt das auch für den Verkauf der werbefreien Nutzung der journalistischen Angebote? Oder ist

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