Zugaben: die kleinen Geschenke könnten nachträglich sehr teuer werden

Umsatzsteuer auf Gratis-Zugaben Auch auf Gratiszugaben zu einem Abo muss Umsatzsteuer bezahlt werden Bisher waren das 7% – darum fiel das nicht weiter auf Wenn deutsche Verlage Leser mit kleinen Geschenken ('Zugaben') zum Abschluss eines Abos bewegen, dann behandeln sie diese Geschenke unter umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten als eine 'Nebenleistung' zum Abo. Das hat den großen Vorteil, dass sie auf den Preis des Abos, der ja – in welcher Höhe und welcher Form auch immer – den Preis für das Geschenk umfasst, nur den ermäßigten Steuersatz von 7% anstelle des regulären Steuersatzes von 19% an den Staat abführen müssen. Finanzamt Hamburg: Für die Zugabe müssen 19% angesetzt werden Das Finanzamt Hamburg sieht das anders und hat von einem Großverlag verlangt, die Differenz der Steuersätze nachzuzahlen. Dabei geht es um bis zu 10 Jahre zurückliegende Steuerbescheide. Der Verlag wehrte sich vor Gericht und kürzlich – im Januar 2022 – hat das zuständige Hamburger Finanzgericht geurteilt. Das Urteil ist also nicht mehr ganz frisch, aber erst jetzt erfährt es die Aufmerksamkeit, die ihm zukommt. Hamburger Finanzgericht stützt das 19% Steuer auf EK der Zugabe+30%

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