G13 gibt neue Handelsspannen bekannt

Grosso-Konditionen Seit 1. März gelten neue Handelsspannenregelungen (zunächst?) nur für mindestens 2 Jahre Wie wir im Schlusskommentar der Februar-Ausgabe prognostiziert haben, ist Ende Februar eine Einigung über Konditionen im Grossovertrieb zustandegekommen, die für einen überschaubaren Zeitraum (zwei Jahre) festlegt, wie die Grossisten für die Auslieferung und Abrechnung von Presse an den Einzelhandel vergütet werden. Überbrückungszeitraum bis zur Umgestaltung des Vertriebssystems durch die G13 Auf diese Vereinbarung wird – auch das war zu erwarten – niemand in der Überzeugung anstoßen, eine langfristige Lösung für den Pressevertrieb gefunden zu haben. Es ist offensichtlich, dass die neue Vereinbarung nur den Zeitraum überbrücken soll, bis die G13-Verlagsallianz definiert hat, wie sie sich zukünftig den Pressevertrieb in Deutschland vorstellt. Neuregelung strukturell teils identisch mit der bisherigen d.h. hohe Mengen und hohe Umsätze werden belohnt Die jetzt getroffene Vereinbarung folgt strukturell der bisherigen Regelung. Wie viel eine Zeitschrift dafür bezahlen muss, dass die Grossisten sie in den Einzelhandel bringen, das hängt vor allem von der verkauften Auflage ab und danach vom Jahresumsatz, der im Einzelverkauf erzielt wird. Warum das keine sinnvolle Architektur ist, warum es dazu

Schlagworte

Pressehandel

Themengebiete

Handel und Absatzwege