Grosso-HSP: neue Malusregel findet breite Akzeptanz

Ab 1. März 2021 greift eine neue Malusregelung bei den Grosso-Handelsspannen. Die ursprüngliche Regelung hatten Grossoverband und Verlagsallianz zum Ende des letzten Jahres ausgesetzt, weil das Bundeskartellamt darin eine Diskriminierung kleinerer Verlage erkannt hatte. Ab 1.3.2021 werden zu breite Verteiler und zu hohe Liefermengen mit Malus sanktioniert Wie in unserem Bericht in der Ausgabe #1/2020 prognostiziert, stützt sich die neue Regelung ausschließlich auf bereits bestehende und branchenweit anerkannte Regeln zur Pressedisposition. Allerdings werden nicht nur zu hohe Remissionsquoten mit einem Handelsspannenaufschlag bestraft, sondern auch die Überschreitung der im KVM definierten Höchstgrenzen für den Anteil belieferter Einzelhändler, die gar keine Verkäufe der jeweiligen Ausgabe erzielen (Nullverkaufsquote). Für beide Werte gilt: je stärker ein Titel die zulässigen Höchstmarken überschreitet, desto größer ist der Aufschlag auf seine Handelsspanne. Malus für Verteilerbreite deutlich schwerwiegender als für zu hohe Remissionen Die Überschreitung der Nullverkaufsquoten wird sogar viel stärker sanktioniert, im Höchstfall, bei einer Überschreitung der zulässigen Nullverkaufsquote um mehr als 5-Prozentpunkte, erfolgt ein Aufschlag von 3%-Punkten auf die Handelsspanne. Bei einer Überschreitung der zulässigen Remissionsquoten erfolgt maximal (ab 10%-Punkten Überschreitung) ein Aufschlag von 0,36%-Punkten. Insider

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