Zwischen ‘sofort & jederzeit’ und ‘mit einer Frist von 12 Monaten’: Kündigungs­bedingungen von Presseabos

Bei der Durchsicht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 50 Titel ist uns eine riesengroße Bandbreite in der Art und Weise begegnet, wie Verlage an dieser Stelle ihr Vertragsverhältnis mit den Kunden gestalten. 2 Extrembeispiele: Zwei extreme Beispiele zur Regelung der Kündigungsbedingungen: FAZ: "Sie können Ihr Abonnement jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen." DuMont: "Das Abonnement kann – soweit keine Bezugsverpflichtung besteht – beim Kölner Stadt-Anzeiger, der Kölnischen Rundschau und Duda jeweils mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden und beim EX-PRESS mit einer Frist von 12 Monaten." Der Kölner Verlag reserviert sich also für seine Abotitel und die Kinderzeitung die Option, seine Kunden im ungünstigsten Fall für zusätzliche 17 bis 18 Wochen an den Vertrag zu binden, den diese nach Ablauf einer ggf. vereinbarten Mindestlaufzeit kündigen möchten. Wenn es um ein Abo seiner Boulevardzeitung geht, dann muss die Kündigung sogar ein ganzes Jahr vor dem gewünschten Aboende ausgesprochen werden. Die Regelung beim Express ist unter 50 deutschen, österreichischen Schweizer Pressemedien einzigartig. Nicht selten sind Aboverlängerungen um ein Jahr bei Zeitschriften Aboverlängerungen um ein ganzes

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